Der Versicherungsschutz beginnt am Tag, an dem die Anmeldung zum Schutzbrief der Münchener Verein Allgemeine Versicherungs-AG zugeht, frühestens jedoch mittags 12 Uhr. Liegt die Anmeldung erst nach 12 Uhr vor, beginnt der Versicherungsschutz am nächsten Tag mittags 12 Uhr. Der Versicherungsschutz endet ohne Kündigung am 31.12.2020 oder früher, wenn ein Umstand zur Nichtversicherbarkeit der versicherten Person führt. Der Versicherungsschutz wird jeder Person nur einmal gewährt. Es gelten die jeweils aktuellen Versicherungsbedingungen und Tarifbestimmungen. Diese Unterlagen stellen wir Ihnen auf Wunsch gerne zur Verfügung (MV-AUB Gruppe 2012).
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein Anliegen.
Wir weisen gerne darauf hin, dass wir die von Ihnen bekannt gegebenen Daten – zweckgebunden und soweit zur Erfüllung Ihres konkreten Anliegens erforderlich – verarbeiten. Über Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) möchten wir Sie informieren. Einzelheiten hierzu haben wir für Sie unter www.versorgungswerk-handwerk.de/datenschutz zusammengestellt. Sie können diese Informationen auch gerne telefonisch unter 089/540 41 901 bei uns anfordern.
Einverständnis
Ich bin – jederzeit widerruflich – damit einverstanden, dass die Gesellschaften der Münchener Verein Versicherungsgruppe (Münchener Verein Krankenversicherung a.G., Münchener Verein Lebensversicherung AG, Münchener Verein Allgemeine Versicherungs-AG) einschließlich der Münchener Assekuranz Vermittlungs-GmbH sowie deren Außendienstpartner mit mir wegen meines Vertrages oder in sonstigen Vertragsangelegenheiten per Telefon, Fax oder E-Mail in Kontakt treten.